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   VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18   

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VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18 (https://dejure.org/2021,42047)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.08.2021 - 4 A 377/18 (https://dejure.org/2021,42047)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. August 2021 - 4 A 377/18 (https://dejure.org/2021,42047)
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  • BVerwG, 21.03.2012 - 4 B 2.12

    Rüge eines Verfahrensfehlers durch eine behauptete falsche Datierung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18
    Ein dagegen gerichteter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde von dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht - 4 B 2/12 - mit Beschluss vom 19.01.2012 abgelehnt.

    Mit Schreiben vom 04.08.2018 beantragte der Kläger bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht die Abänderung des Beschlusses vom 19.01.2012 - 4 B 2/12 - und stellte gegen die Beklagte den Antrag, ihm die gezahlte Grundsteuer B für die Jahre 2005 bis 2018 zu erstatten.

    Mit Beschluss vom 17.10.2018 wurde der Abänderungsantrag des Klägers im Verfahren - 4 B 2/12 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und des beigezogenen Verwaltungsvorgangs sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten zu den Aktenzeichen 4 A 78/09, 4 A 586/11 und 4 B 2/12.

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht darin die Fortgeltung der beanstandeten Regelungen zur Einheitsbewertung in Bezug auf die Grundsteuer bis zum 31.12.2019, längstens bis zum 31.12.2024 nach einer Neuregelung selbst angeordnet (BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 - juris, Rn. 169 ff.).
  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 639/11

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht darin die Fortgeltung der beanstandeten Regelungen zur Einheitsbewertung in Bezug auf die Grundsteuer bis zum 31.12.2019, längstens bis zum 31.12.2024 nach einer Neuregelung selbst angeordnet (BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 - juris, Rn. 169 ff.).
  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 889/12

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht darin die Fortgeltung der beanstandeten Regelungen zur Einheitsbewertung in Bezug auf die Grundsteuer bis zum 31.12.2019, längstens bis zum 31.12.2024 nach einer Neuregelung selbst angeordnet (BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 - juris, Rn. 169 ff.).
  • FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10

    Anspruch auf Rückzahlung eines Betrages bei Zahlung in eigenem Namen auf die

    Auszug aus VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18
    Daraus folgt, dass einer Klage auf Steuererstattung ein Bescheid zugrunde liegen muss (FG Münster, Urteil vom 07.05.2013 - 13 K 3148/10 AO - juris, Rn. 35 f.).
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